ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTEL- UND GÄSTEWOHNUNGSAUFNAHMEVERTRAG



Geltungsbereich

 

1.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Unterkünften zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

 

2.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer oder Unterkünfte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

3.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

 

Partner- Haftung, Verjährung

 

1.

Der Vertrag kommt durch die verbindliche Buchung des Kunden und Annahme/Buchungsbestätigung an den Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 

2.

Vertragspartner sind das Hotel und der buchende Kunde. Er haftet für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Hat ein Kunde für einen Dritten gebucht, haftet er dem Hotel gegenüber ebenfalls für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag sowie weiterer Ansprüche, z. B. Schadensersatzforderungen, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt, dass dieser diese Verpflichtungen und Haftung übernimmt.

 

3.

Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

 

4.

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

 

5.

Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

1.

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden/Gast gebuchten Zimmer/Unterkunft bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

2.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer/Unterkunftsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

 

3.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Es gelten die zur Vertragserfüllung geltenden Mietpreise für Zimmer und Gästewohnungen.

 

4.

Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.

 

5.

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

6.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde/Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierungen)

 

1.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

 

2.

Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

 

3.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

 

4.

Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden/Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet bis zu 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

Fristen für Rücktritt/Stornierung von Hotelzimmern/Gästewohnungen:

bis 21 Tage vor Mietbeginn 40 % vom Mietpreis

bis 14 Tage vor Mietbeginn 60 % vom Mietpreis

bis 7 Tage vor Mietbeginn 80 % vom Mietpreis

 

Rücktritt des Hotels

 

1.

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

2.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Widerrechtliches Rauchen im Zimmer z. B. berechtigt zur sofortigen Kündigung des Zimmers.

 

Ferner kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten, wenn Zimmer/Gästewohnungen unter irreführenden Zwecken oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden und das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

 

Dies gilt ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

 

4.

Das Hotel hat den Kunden/Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

5.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -rückgabe

 

1.

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 

2.

Gebuchte Zimmer/Unterkünfte stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

3.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

Haftung des Hotels

 

1.

Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

2.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich dem Hotel Anzeige macht § 703 BGB).

 

3.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf öffentlichem Straßenland abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

 

4.

Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

5.

Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wusch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

Nichtraucherbestimmungen

 

1.

Im gesamten Hotel und den öffentlichen Räumlichkeiten des Hotels, auch im Hausflur, ist das Rauchen nicht gestattet. Wir bitten alle unsere Hotelgäste das Rauchverbot in unserem Hotel unbedingt einzuhalten . Bei Nichteinhaltung sind wir gezwungen, Ihnen für die Sonderreinigung in Höhe von € 100,00 zu berechnen. Unser Dienstleister erhält dazu den Reinigungsauftrag. Mit dem Luftreinigungsgerät Airmaster BlueLine C500 wird die Luft mit Ozon neutralisiert. Der Reinigungsprozess dauert 4 - 8 Stunden.

 

2.
Die Verunreinigung unserer Räumlichkeiten/Hotelzimmer gilt als Sachbeschädigung. Verluste durch Nichtvermietbarkeit des Zimmers wegen Verschmutzung/Nikotingeruch werden ebenfalls berechnet. Die Kosten der Reinigung werden bei Nichtleistung rechtlich eingeklagt.

 

Allgemeine Mietbedingungen für Mietfahrräder

 

1.

Der Mieter erhält ein Mietfahrrad, welches sich in einem einwandfreien betriebs- und verkehrssicheren Zustand befindet und den Anforderungen des modernen Radwanderns gerecht wird.

 

2.

Der Vermieter unterweist den Mieter bei der Übergabe zu Besonderheiten in der Handhabung des Mietfahrrades. Der Mieter darf die Einstellung der Lenkerhöhe, der Bremsen und der Gangschaltung nicht verändern. Es ist ebenfalls nicht gestattet, Kindersitze oder Gepäckkörbe selbst anzubringen (Ausnahme: Fahrradgepäcktaschen).

 

Die Anpassung der Sitzhöhe (Schnellspanner) führt der Mieter selbst durch.

 

3.

Die Benutzung des Mietfahrrades erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Schäden, die sich der Mieter selbst oder anderen zufügt, ist der Mieter verantwortlich. Ansprüche gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden.

 

4.

Der Mieter haftet für Schäden und deren Folgen, die aus unsachgemäßer Behandlung, zweckentfremdeter Nutzung und mutwilliger Beschädigung des Mietfahrrades resultieren.

 

5.

Während der Nutzung festgestellte Mängel sind dem Vermieter bei der Rückgabe des Mietfahrrades anzuzeigen. Sind durch Panne, Unfall oder andere äußere Einwirkungen die Betriebs- oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben, ist der Vermieter zwecks Tausch bzw. Rückführung des Mietfahrrades zu verständigen. Auch Schäden, die inzwischen behoben wurden, sind anzuzeigen.

 

6.

Das Mietfahrrad muss beim Abstellen immer angeschlossen werden. Bei Diebstahl eines Mietfahrrades ist eine Anzeige bei der Polizei und eine telefonische Information an den Vermieter erforderlich.

 

7.

Der Mietpreis ist bei Abreise mit der übrigen Übernachtungsrechnung für den festgelegten Zeitraum zu entrichten.

 

 

8.

Wird das Mietfahrrad in einem stark verschmutzten Zustand zurück gebracht, kann vom Vermieter für die zusätzliche Reinigung eine Gebühr von Euro 4,50 verlangt werden.

 

9.

Bei Verlust des Mietfahrrades oder Teilen davon sowie des Schlosses während der Mietdauer wird der Wiederbeschaffungswert für ein Fahrrad oder deren Teile in gleicher Ausführung berechnet.

 

Schlussbestimmungen

 

1.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotel- oder Gästewohnungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

2.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

3.

Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- u. Wechselstreitigkeiten - ist im kfm. Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

 

4.

Es gilt deutsches Recht.

 

5.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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